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Erneuerbare Energien, EU-Verbrauchsabkommen bis 2030 bei 32%
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Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung über die Regeln für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien erzielt. Ein verbindliches Ziel wird voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren überprüft.

Bis 2030 müssen erneuerbare Energien 32% des Energieverbrauchs auf EU-Ebene abdecken. Dies ist eines der Ergebnisse der in der Nacht zwischen den europäischen Institutionen erzielten Einigung über die neue Richtlinie über erneuerbare Energieträger, mit der der EU-Rechtsrahmen bis 2030 aktualisiert wird.

In der Vereinbarung wird das Ziel für erneuerbare Energien im Verkehr auf 14% und für die fortgeschrittenen Biokraftstoffe (dh Rückstände) auf 3,5% festgelegt. Außerdem werden Nachhaltigkeitskriterien für die Verwendung von forstlicher Biomasse eingeführt. Das allgemeine Ziel von 32% enthält auch eine Klausel zur Aufwärtsrevision im Jahr 2023.

Im Jahr 2014 einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf 27%. Darüber hinaus wird zum ersten Mal ausdrücklich eine Rolle der Bürger und der Gemeinschaften bei der Einführung erneuerbarer Energieträger anerkannt, wobei auf EU-Ebene eine klare Definition von „erneuerbaren Energien“ und „Eigenverbrauch“ festgelegt wird.. "Abschließend", so der Umweltminister Sergio Costa, "können europäische Bürger Energieerzeuger werden. Dies wird das Modell der Energieerzeugung ändern, das bereits Fortschritte in Richtung auf die Erzeugung sauberer Energie macht, wie die heute veröffentlichten Daten des Fer zeigen Observatorium, das in den italienischen Regionen einen Anstieg der neuen Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen um 4% verzeichnet, einen Anstieg, den wir vorantreiben wollen, die Lieferkette stärken und versuchen, die Lücken der letzten Jahre zu schließen, um den italienischen Unternehmen die Möglichkeit zu geben eine wichtigere Rolle im internationalen Wettbewerb mit innovativen technologischen Lösungen spielen ".